Überentnahmen: Formwechsel einer KapGes in PersGes für die Überentnahmeregelung
FG Münster vom 12.06.2024, 6 K 564/19 G, F, NWB DAAAJ-75738, nrkr.; Revision: BFH Az. IV R 10/24
Inhalt
Das FG Münster hat entschieden, dass bei der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine KG das von der Personengesellschaft übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen (Überentnahmeregelung ) zu berücksichtigen ist.