Rechtsprechungs-Info

Transparenzprinzip: Veräußerung an sich selbst gewerbesteuerpflichtig (Rechtsprechungsfortführung)

BFH vom 18.12.2014, IV R 59/11, BFH/NV 2015, 520
Inhalt

Der bei einer Veräußerung „an sich selbst gezahlte“ als laufender Gewinn zu erfassende Veräußerungsgewinn ist gewerbesteuerpflichtig.