Rechtsprechungs-Info Transparenzprinzip: Veräußerung an sich selbst gewerbesteuerpflichtig (Rechtsprechungsfortführung) BFH vom 18.12.2014, IV R 59/11, BFH/NV 2015, 520 Inhalt Der bei einer Veräußerung „an sich selbst gezahlte“ als laufender Gewinn zu erfassende Veräußerungsgewinn ist gewerbesteuerpflichtig. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden