Teilwertzuschreibung: Voraussichtlich dauernde Werterhöhung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten
BFH vom 10.06.2021, IV R 18/18
Inhalt
Eine Teilwertzuschreibung wegen voraussichtlich dauernder Werterhöhung von Fremdwährungsverbindlichkeiten ist zulässig, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalenÄnderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist.