Finanzverwaltungs-Info

Tauschähnlicher Umsatz: Ablehnung bei Entgegennahme von entsorgungspflichtigen Abfällen

BMF-Schreiben vom 15.01.2025, III C 2 - S 7119/00004/002/027; Rechtsprechungsanwendung: BFH vom 18.04.2024, V R 7/22

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat erklärt, dass es die Rechtsprechungsgrundsätze zur Ablehnung eines tauschähnlichen Umsatzes bei Entgegennahme gefährlichen Abfalls zur Entsorgung anwendet.