Finanzgerichts-Info

Stundung: Ohne Refinanzierung im familiären Umfeld

FG Münster vom 11.03.2021, 3 K 3054/19 AO, nrkr.; Revision: BFH Az. II R 7/21
Inhalt

Die Stundung der entstandenen Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber die Steuer aus (i) weiterem erworbenen Vermögen oder aus (ii) vorhandenem eigenen Vermögen aufbringen kann. Diese gesetzliche Regelung ist zu beachten.