Gesetzesänderungen

Stufenweise Verlängerung: Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 12019, 2451
Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat eine zweistufige Verlängerung des sog. Bemessungsgrundlagehalbierungsprinzips bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschlossen. Zudem ist nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung anzusetzen, wenn das Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenem Kilometer hat und der Bruttolistenneupreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 40.000 € beträgt.