StMFH Bayern: Übergangsregelung für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (elektronische Registrierkasse)
StMFH Bayern, Pressemitteilung 239 vom 25.9.2019
Inhalt
Ab dem 1.1.2020 müssen alle elektronischen Registrierkassen und elektronischen Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte techni-sche Sicherheitseinrichtung geschützt werden.