Finanzverwaltungs-Info

Steuerrechtliche Behandlung: Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

OFD-Verfügung Frankfurt/M. vom 02.11.2023, S 2334 A -32 – St 210, DStR 51-52/2023

Inhalt

Klarstellende finanzamtliche Anwendungsregeln sind zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern von der OFD Frankfurt  veröffentlicht worden, wenn die arbeitgeberseitige Überlassung zur Bewertung eines zum Arbeitslohn gehörenden geldwerten Vorteils, beispielsweise mangels Erfüllung des Zusätzlichkeitserfordernisses, steuerpflichtig ist.