Rechtsprechungs-Info Steuerpflichtiger Arbeitslohn: Arbeitslohn aus einer Tätigkeit für die ISAF BFH vom 13.10.2021, I R 43/19; Rechtsprechungsbestätigung: FG Rheinland-Pfalz vom 30.07.2019, 5 K 1077/17, EFG 2019, 1515, rkr. Inhalt Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden