Steuerhinterziehung: Versteuerung mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz anstelle Regelsteuersatz
BFH vom 22.11.2018, V R 65/17
Inhalt
Die Versteuerung sonstiger Leistungen mit dem ermäßigten Steuersatz anstelle des Regelsteuersatzes erfüllt die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung.