Gesetzesänderungen

Steuergesetzänderung: Fortgeltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Personengesellschaft als Steuersubjekt

Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29.06.2026, BGBl. I 2026, Nr. 197

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat eingegriffen. (1) Die gesetzliche Grundlage der nur temporären Weiteranwendungsregelung für rechtsfähige Personengesellschaften wird ersatzlos gestrichen. (2) Quintessenz: Rechtsfähige Personengesellschaften bleiben - für Zwecke der Grunderwerbsteuer - anerkannte Gesamthand mit anerkanntem Gesamthandsvermögen. Beratung: Eine fiktiv ausgelöste Grunderwerbsteuer wegen Verstoß gegen eine bestehende Nachbehaltensfrist ist damit „vom Tisch“.