Steuerfreier Arbeitslohn: Gestellung von Mobilfunktelefon und Nutzungsvertrag vom Arbeitgeber
FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19; Revision: BFH Az. VI R 51/20
Inhalt
Die Übernahme des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung von Telekommunikationsgeräten für den privaten Gebrauch ist seit Jahren steuer- und sozialversicherungsbefreit. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das genutzte Handy mit einem sog. Ein-Euro-Kaufvertrag vom Arbeitnehmer vorab erworben hat.