Finanzgerichts-Info

Steuerfreie Photovoltaikanlagen: (Nicht-)Abzugsfähigkeit nachlaufender Betriebsausgaben

FG Münster vom 21.10.2024, 1 V 1757/24 E, EFG 2025, 21, rkr.; FG Nürnberg vom 19.09.2024, 4 K 1440/23, EFG 2024, 2035, nrkr.; Revision: BFH Az. III R 35/24

Inhalt

Es liegen zwei unterschiedliche finanzgerichtliche Ergebnisse vor.
(1) Das FG Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben ursprünglich steuer-pflichtiger Photovoltaikanlagen auch noch in der EÜR 2022 abzugsfähig sind, auch wenn sie erst im Jahr 2022 abfließen.
(2) FG Nürnberg  ist anderer Auffassung. Das Gewinnermittlungsverbot enthält nicht nur eine bloße Befreiung von der Pflicht zur Gewinnermittlung, sondern auch ein striktes Betriebsausgabenabzugsverbot ab dem Veranlagungszeitraum 2022. Dies gilt auch für nachlaufende Betriebsausgaben.