Steuerfreie Gesundheitsförderung: Anhebung des Freibetrags
Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz III) vom 22.11.2019, BGBl. I 2019, 1746
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat den Freibetrag der steuerfreien Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung angehoben.