Gesetzesänderungen

Steuerermäßigung für Sanierungsmaßnahmen: Konkretisierung der zeitlichen Anwendung

Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt

Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Sanierungsmaßnahmen, ob eine Steuerermäßigung oder ob keine Steuerermäßigung zu gewähren ist, wenn Werkverträge im Jahr 2019 abgeschlossen wurden, die Sanierungsmaßnahme aber im Jahr 2020 begonnen worden ist.