Steuerermäßigung für Sanierungsmaßnahmen: Konkretisierung der zeitlichen Anwendung
Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt
Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Sanierungsmaßnahmen, ob eine Steuerermäßigung oder ob keine Steuerermäßigung zu gewähren ist, wenn Werkverträge im Jahr 2019 abgeschlossen wurden, die Sanierungsmaßnahme aber im Jahr 2020 begonnen worden ist.