Steuerbilanz: Wegfall der Abzinsungspflicht für unverzinsliche Verbindlichkeiten
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl. I 2022, 911
Inhalt
Für unverzinsliche Verbindlichkeiten wurde spätestens ab dem kalenderjahrgleichen Wirtschaftsjahr 2023 das bisherige Abzinsungsgebot steuerrechtlich aufgehoben.