Steuerberaterhaftung: Mandant zahlt Mindestlohn nicht (!)
Willerscheid in KANZLEI intern, Ausgabe Nr. 4/2018, StBK Hessen
Inhalt
Es besteht für den Steuerberater keine Verpflichtung, den Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des Mindestlohns und die darauf entfallenden So-zialversicherungsbeiträge gegenüber dem Mandanten (Arbeitgeber) durchzusetzen.