Steuerbarer Leistungsaustausch bei der Haftungsübernahme + Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH
Schleswig-Holsteinisches FG vom 27.4.2016, 4 K 108/13, LEXinform: 5019043, rkr.
Inhalt
Ein steuerbarer Leistungsaustausch ist bei der Haftungsübernahme und Durchführung der Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH gegen Zahlung eines Entgelts der GmbH & Co. KG auch dann vorliegend, wenn die Komplementär-GmbH für ihre Leistung eine kombinierte Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen Teil erhält.