Gesetzesänderungen Sperrfristverlängerung: Übergang auf eine Gesamthand nunmehr zehnjährige Sperrfrist Inhalt Die bisherige fünfjährige Sperrfrist (Behaltensfrist) nach dem Übergang des Grundstücks auf eine Gesamthand wird auf zehn Jahre verlängert. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden