Finanzgerichts-Info

Sonstige Einkünfte: Preisgelder und Sachgewinne aus Fernsehshows können einkommensteuerpflichtig sein

FG Köln vom 28.2.2019, 1 V 2304/18, EFG 2019, 895; RiFG Eppers in „Anmerkung“ EFG 2019, 897; Morawitz in „Fernsehserie „Zuhause im Glück“ - ein FG-Beschluss mit großer Wirkung“, DStR 2019, 2517, rkr.; RiBFH Nacke in NWB 2019, 1504
Inhalt

Der in der Renovierung durch die Fernsehshow „Zuhause im Glück“ gelegene geldwerte Vorteil führt zu sonstigen Einkünften des Teilnehmers.