Sonderausgabenabzug: Weitere Voraussetzung zum Abzug bei den Eltern hinsichtlich ihres Kindes
JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294
Inhalt
Für den elterlichen Sonderausgabenabzug muss bei diesem die Angabe der erteilten Identifikationsnummer des Kindes in der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen (Abzugsberechtigten) angegeben werden. Es handelt sich um eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die steuerrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit.