Rechtsprechungs-Info

Sonderausgabenabzug: Vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer

BFH vom 21.7.2016, X R 43/13, BStBl. II 2017, 256; Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 26.9.2013, 8 K 649/13, EFG 2014, 128, rkr.
Inhalt

Zahlungen auf offene Kirchensteuer des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abziehbar.