Rechtsprechungs-Info

Sonderausgaben: Kirchensteuer auf tariflich besteuerte Kapitalerträge abzugsfähige Sonderausgaben

FG Düsseldorf vom 16.11.2016, 15 K 1640/16 E, LEXinform: 5019634
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Die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer auf tariflich besteuerte Kapitalerträge ist als Sonderausgabe abzugsfähig.