Rechtsprechungs-Info

SoFeiNa-Zuschläge: Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

BFH vom 11.04.2024, VI R 1/22, BStBl. II 2024, 798; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 15.12.2021, 14 K 268/18, EFG 2022, 742, rkr.

Inhalt

Der BFH ergänzt seine Anwendungsregeln: Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt.