Rechtsprechungs-Info

Schenkung: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt

BFH vom 28.01.2026, II R 27/22, BStBl. II 2026, 657; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 23.06.2022, 3 K 606/21 Erb, EFG 2022, 1787, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat folgende weitere Erkenntnisse veröffentlicht: (1) Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. (2) Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Kapitallebensversicherungsvertrages (aufschiebend bedingte Last). (3) Soweit zum Bewertungsstichtag keine Kündigung erfolgt ist, handelt es sich bei dem Nießbrauch um eine aufschiebend bedingte Last, die den Wert der Schenkung nicht mindert.