BFH vom 3.12.2019, VIII R 23/16; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 19.1.2016, 15 K 155/12, EFG 2016, 2020, nrkr.
Inhalt
Der Grundsatz „in dubio pro reo“ schließt es aus, die Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuern auf ein reduziertes Beweismaß und bloße Wahrscheinlichkeitserwägungen zu stützen und an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens auszurichten.