Schädlicher Beteiligungserwerb: Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
BFH vom 16.07.2025, I R 1/23; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 08.12.2022, 13 K 198/20, EFG 2023, 584, rkr.
Inhalt
Der BFH hat erstmals entschieden, dass die Sperrwirkung des schädlichen Beteiligungserwerbs auf die nachfolgenden Wirtschaftsjahre wirkt. Der schädliche Beteiligungserwerb schließt es aber nicht aus, solche negativen Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen – positiver Gesamtbetrag der Einkünfte – steuermindernd zu verrechnen.