Schädlicher Beteiligungserwerb: Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
Niedersächsisches FG vom 26.2.2015, 6 K 424/13, EFG 2015, 1297, nrkr.; Revision: BFH Az. I R 30/15
Inhalt
Eine Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen liegt nur vor, wenn mehrere Erwerber bei und im Hinblick auf den Erwerb von Anteilen an einer Verlustgesellschaft zusammenwirken und diese Gruppe im Anschluss an den Erwerb einen beherrschenden einheitlichen Einfluss ausüben kann.