Schädlicher Beteiligungserwerb: Ablehnung einer Erwerbergruppe und Bestätigung der Anwendung der sog. Stille-Reserven-Klausel
FG Köln vom 17.05.2018, 10 K 2695/15, EFG 2020, 732, rkr.
Inhalt
(1) Eine sog. Erwerbergruppe mit „gleichgerichteten Interessen“ ist ein einschränkend auszulegender unbestimmter Rechtsbegriff und deshalb müssen im Zeitpunkt der Anteilsveräußerung neben dem Verkauf weitere Aspekte der Gemeinsamkeit der Erwerber hinzutreten. (2) Die sog. Stille-Reserven-Klausel ermittelt den Unterschied zwischen dem Nennwert der GmbH-Anteile und dem Verkaufspreis. Somit ist eine sehr praktikable Ermittlung möglich.