Gesetzesänderungen

Sanierung: Zurechnung von Gewerbefehlbeträgen auf Mitunternehmer

JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294

Inhalt

Auch bei einem gewerbesteuerfreien Sanierungsertrag muss die Unternehmeridentität gewahrt bleiben. Deshalb wird bei einem Gesellschafterwechsel zwischen der Feststellung eines (Vorjahres-)Gewerbefehlbetrags und einem Sanierungsertrag trotzdem die alte Gesellschafterstruktur zur Saldierung herangezogen. Nur so kann eine Doppelbegünstigung der Mitunternehmer vermieden werden.