Sachliche Gewerbesteuerpflicht: Beginn eines gewerblichen Grundstückshändlers
BFH vom 01.09.2022, IV R 13/20; Rechtsprechungsaufhebung: FG Sachsen-Anhalt vom 23.05.2019, 1 K 462/15, NWB NAAAH-68798, nrkr.
Inhalt
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie, denn erst hierdurch wird er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten. Dieses Merkmal des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht ist selbstständig zu entscheiden.