Rechtsprechungs-Info

Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (Rechtsprechungsbestätigung)

BFH vom 14.4.2016, VI R 13/14, BStBl. II 2016, 778; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 19.2.2014, 9 K 217/12, EFG 2014, 903, rkr.
Inhalt

Zum Arbeitslohn gehören auch irrtümliche Überweisungen des Arbeitgebers. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist bei irrtümlichen Überweisungen an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer abzulehnen.