Finanzgerichts-Info

Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Ursprünglich zu niedrig ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag

FG Berlin-Brandenburg vom 16.3.2017, 5 K 5040/15, EFG 2018, 413, nrkr.; Revision: BFH Az. V R 38/17; RiFG Büchter-Hole in „Anmerkung“, EFG 2018, 415 ff.
Inhalt

Berichtigt der leistende Unternehmer nach erfolgter Mängelbeseitigung eine nach Abschluss der Bauarbeiten Jahre zuvor erteilte Schlussrechnung im Hinblick auf ein darin zu niedrig ausgewiesenes Entgelt und eine zu niedrig ausgewiesene Umsatzsteuer durch Erteilung einer entsprechend geänderten Schlussrechnung, so wirkt dies hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Schlussrechnung erstmals aufgestellt wurde.