FG Baden-Württemberg vom 24.5.2017, 1 K 605/17, EFG 2018, 244, nrkr.; Revision: BFH Az. V R 48/17; RiFG Kessens in „Anmerkung“, EFG 2018, 248
Inhalt
Eine elektronische Rechnung, der die erforderliche qualifizierte elektronische Signatur fehlte, kann genauso wie Rechnungen mit anderen inhaltlichen Fehlern rückwirkend berichtigt werden.