Rechtsprechungs-Info

Rückwirkende Bildung einer Veräußerungsrücklage bei nachträglicher Erhöhung der Gegenleistung

BFH vom 10.3.2016, IV R 41/13, BStBl. II 2016, 984; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 30.10.2013, 3 K 487/12, EFG 2014, 126, nrkr.
Inhalt

Der Steuerpflichtige kann die „6c-Rücklage“ rückwirkend bilden, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht und dadurch erstmals ein Veräußerungsgewinn entsteht.

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