Renteneinkünfte: Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente
BFH vom 31.08.2022, X R 29/20; Rechtsprechungsbestätigung: Schleswig-Holsteinisches FG vom 02.09.2020, 2 K 159/19, EFG 2021, 410, rkr.
Inhalt
Der BFH hat im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes entschieden, dass das maßgebliche „Jahr des Rentenbeginns “ das Jahr ist, in dem der Rentenanspruch entstanden ist.