Finanzgerichts-Info

Vom Reiseveranstalter eingeräumter Rabatt ist kein Arbeitslohn

FG Düsseldorf vom 21.12.2016, 5 K 2504/14 E, rkr.; RiBFH Geserich in „Der neue Rabatterlass - Kritische Würdigung“, NWB 2015, 1610
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Bei einem Rabatt, den ein Reiseveranstalter einer Reisebüroangestellten auf den Reisepreis gewährt, handelt es sich um keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn.