Reisekostenrecht: Erste Tätigkeitsstätte eines Werksbahn-Lokomotivführers
BFH vom 01.10.2020, VI R 36/18; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 11.07.2018, 4 K 2812/17, EFG 2018, 1898, rkr.
Inhalt
Das firmeneigene Schienennetz, das ein Lokomotivführer mit der firmeneigenen Eisenbahn (Werksbahn) seines Arbeitgebers befährt, ist eine – wenn auch großräumige – erste Tätigkeitsstätte.