Gesetzesänderungen

Rechnungsberichtigung kein rückwirkendes Ereignis

Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt

Die gesetzliche Klarstellung, dass die Berichtigung einer Rechnung kein rückwirkendes Ereignis darstellt, dient der Herstellung von Rechtssicherheit.