Gesetzesänderungen Rechnungsberichtigung kein rückwirkendes Ereignis Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096 Inhalt Die gesetzliche Klarstellung, dass die Berichtigung einer Rechnung kein rückwirkendes Ereignis darstellt, dient der Herstellung von Rechtssicherheit. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden