Rechtsprechungs-Info

Private Immobilienveräußerung: Unschädliche Zwischenvermietung für die Einkommensteuerbefreiung beim privaten Immobilienverkauf

BFH vom 3.9.2019, IX R 10/19, BStBl. II 2020, 310; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 7.12.2018, 13 K 289/17, EFG 2019, 710, rkr.
Inhalt

Wird eine Immobilie im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet, auch Zwischenvermietung genannt, ist dies für die Anwendung der Einkommensteuerbefreiung bei Veräußerung einer bisher zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie unschädlich, wenn der Steuerpflichtige das Immobilienobjekt – zusammenhängend – im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend, sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.