FG Münster vom 12.10.2018, 14 K 7999/11 E, G, Newsletter 11/2018
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Gewinne aus reinen Glücksspielen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Nun hat das FG Münster jedoch entschieden, dass die Teilnahme an Pokerturnieren zu einer gewerblichen Tätigkeit führen kann.