Photovoltaikanlage: Wechselfall (vor und mit der Ertragsteuerbefreiung)
JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294
Inhalt
Bei Bestandsanlagen, bei denen kein Liebhabereiantrag gestellt und die positive Totalgewinnprognose zur Erfüllung der Nachweispflicht der Gewinnerzielungsabsicht gelungen ist, ist die Anwendung der neuen Steuerbefreiung zu klären. Darüber hinaus ist bei neuen Photovoltaikanlagen, deren Anschaffung nach dem 31.12.2021 erfolgt ist, zu überlegen, ob die (i) Steuerbefreiung oder der (ii) weiterhin zulässige Liebhabereiantrag optimal ist.