Finanzverwaltungs-Info

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2025

BMF-Schreiben vom 21.01.2025, IV D 3 - S 1547/00006/006/024

Inhalt

Die Pauschbeträge werden für unentgeltliche Wertabgaben durch die zuständigen Finanzbe-hörden neu für das Jahr 2025 festgesetzt.