Finanzverwaltungs-Info

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2022

BMF-Schreiben vom 20.01.2022, IV A 8 - S 1547/19/10001: 003

Inhalt

Die Pauschbeträge werden für unentgeltliche Wertabgaben durch die zuständigen Finanzbehörden neu für das Jahr 2022 festgesetzt.