Ortsverschieden belegene Photovoltaikanlagen ein oder mehrere Gewerbebetriebe
BFH vom 13.06.2022, X B 148/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 12.10.2021, 2 K 2628/20
Inhalt
Der BFH veröffentlicht, dass die Abgrenzung, ob zwei ortsverschiedene Photovoltaikanlagen einen einheitlichen Gewerbebetrieb, zwei getrennte Gewerbebetriebe oder zwei Teilbetriebe in einem einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen, nach dem bereits herkömmlichen Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beurteilen sind.