Rechtsprechungs-Info

Ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum

BFH vom 10.5.2016, IX R 44/15, BStBl. II 2016, 835; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 22.6.2015, 4 K 2268/14 E, LEXinform 5019231, nrkr.
Inhalt

Unter ortsüblicher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung ist die ortsübliche Bruttomiete, d. h. die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten, zu verstehen.