BFH vom 16.03.2023, V R 17/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Berlin-Brandenburg vom 22.03.2021, 7 K 7103/19, EFG 2021, 1314, rkr.
Inhalt
Der BFH hat entschieden, dass die Finanzierungsvermittlung eine von der Grundstücksvermittlung (i) abgrenzbare und damit (ii) eigenständige sonstige Leistung sein kann. Das Belegenheitsprinzip ist nicht anzuwenden.