Gesetzesänderungen

Optionsmodell: Erstmalige Optionsausübung

Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, BGBl. I, Nr. 108; BT-Vermittlungsausschuss vom 21.02.2024, BT-Drs. 20/10410; BT-Drs. 20/8628 vom 02.10.2023; BR-Drs. 433/23 vom 08.09.2023

Inhalt

Eine Neuregelung für neugegründete Personengesellschaften ist geplant, indem diese nunmehr bis zu einem Monat nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags bereits mit Wirkung für das laufende Wirtschaftsjahr einen Antrag zur Anwendung des Optionsmodells stellen können. Gleichermaßen soll auch beim Formwechsel einer Körperschaft in eine Personengesellschaft die Möglichkeit der lücken-losen Fortsetzung der Körperschaftsbesteuerung geschaffen werden, wenn der Antrag bis zum Ablauf eines Monats nach Anmeldung des Formwechsels beim zuständigen Register gestellt wird.