Rechtsprechungs-Info

Offenbare Unrichtigkeit: Übernommener Tatsachen- oder Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen kein mechanischer Fehler

BFH vom 12.2.2020, X R 27/18; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 7.5.2018, 8 K 2881/16, EFG 2019, 147, rkr.
Inhalt

Übernimmt das Finanzamt einen mechanischen Fehler des Steuerpflichtigen bei der Erfüllung seiner Erklärungs- und Mitwirkungspflichten, so ist der Anwendungsbereich der offenbaren Unrichtigkeit als Berichtigung eröffnet. Beruht die fehlerhafte Eintragung in einer Steuererklärung auf einem Tatsachen- oder Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen, liegt kein mechanischer Fehler vor.