Offenbare Unrichtigkeit bei regelmäßig wiederkehrenden Betriebsausgaben
Sächsisches FG vom 14.4.2015, 1 K 1609/14; LEXinform: 5018886, nrkr.; Revision: BFH Az. X R 4/16
Inhalt
Die Möglichkeit, die eingereichte Einnahmen-Überschussrechnung und die Umsatzsteuererklärung miteinander abzustimmen, eröffnet bei Fehlern der Zugehörigkeit einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung die Berichtigung als „Offenbare Unrichtigkeit“.